top of page

Der Angelschein – dein persönlicher Eignungsnachweis

In diesem Artikel erklären wir einmal ausführlich wieso wir in Deutschland einen Fischerei- bzw. Angelschein haben und wofür das gut ist.

Brandungsrollen_im_Sonnenuntergang_Die_Angelschule.webp
© Volker Hämmerling, Hamburg dieangelschule.de

Das jeder einfach so – immer und überall – angeln darf, ist in einer großen Gesellschaft wie unserer leider nicht möglich. Wir kennen viele Gesetze und Vorschriften, die unser Zusammenleben im Alltag bestimmen und regulieren. Ohne feste Regeln geht es eben nicht. Das verstehen wir am ehesten, wenn wir uns in anderen Bereichen des alltäglichen Lebens umsehen, z. B. im Straßenverkehr, in großen und kleinen Unternehmen, in der Schule oder auch innerhalb der Familie.

Die Fischerei unterliegt in Deutschland den Gesetzen des Bundes und seinen einzelnen, untergeordneten Bundesländern. Wir haben 16 Bundesländer, und jedes einzelne besitzt aus seiner historisch gewachsenen, politischen Ordnung ein eigenständiges Fischereigesetz das durch die jeweiligen zuständigen Landesbehörden geführt und vollzogen wird. Abstimmungen und Einigungen zum Umwelt- und Naturschutz kommen auf der europäischen Ebene noch dazu.

Leider haben wir dadurch auch in jedem einzelnen Bundesland eine eigene Fischereischeinausbildung und Prüfung. Aktuell wird in einigen Landesverbänden daran gearbeitet, dass sich dies länderübergreifend annähert und vereinheitlicht. Aber noch ist es ein Entwurf, der in der Zukunft liegt und hoffen lässt.
 
Der persönliche Fischereischein selbst, ist heute allerdings schon länderübergreifend gültig. Somit kann jeder, mit Nachweis seines gültigen eigenen Fischereischein, in jedem anderen Bundesland frei und regional angeln, sofern die notwendigen Lizenzen oder Mitgliedschaften (z. B. beim örtlichen Angelverein) dazu vorhanden sind und Beiträge bezahlt wurden.
 
Ist der Angelschein einmal gemacht, gilt dieser in Deutschland ein Leben lang.

Firefly Frau mit petrolfarbenem cap und Angel mit einer Forelle in der ganzen Hand fest ho
© Volker Hämmerling, Hamburg dieangelschule.de

Die Fischereischeinprüfung wird in den Ländern unterschiedlich abgenommen. Eins haben sie jedoch alle gemeinsam, mit der Prüfung soll sichergestellt werden, dass die Angelnden mit dem grundlegendenden Wissen zu den Fischen und ihren Lebensräumen, aber auch der moralischen gesetzestreuen Einstellung, ans Gewässer bzw. zum Angeln gehen. Das sich die Angelnden in der Natur mit den Tieren und Pflanzen rücksichtsvoll und im Einklang bewegen, soweit es in ihren Möglichkeiten steht.
Deutschland besitzt, neben ein paar anderen Ländern, wie z. B. der Schweiz, als wenige Staaten der Welt ein Gesetz zur Regulierung des allgemeinen Tierschutzes, dass in seiner Form von der jeweiligen Verfassung getragen wird.

Zum Schutz von Tier und Umwelt

Der Paragraph 1 des deutschen Tierschutzgesetzes lautet: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Als Angler sind wir bemüht und achtsam die Tiere als auch alle Pflanzen am Gewässer zu schützen. Wenn wir einen Fisch fangen, denn wir verwerten wollen, ist es unsere Pflicht uns beim erlegen und verwerten des Tieres an die Vorschriften zu halten.

Entnahmegrößen und Fangmengen

bottom of page