
Ein gefangener Fisch ist waidgerecht zu versorgen
Um einen gefangenen Fisch für unseren eigenen Bedarf dem Gewässer zu entnehmen, ist es erforderlich diesen sofort und unverzüglich zu töten.
Durch das Tierschutzgesetz und eine gesetzlich vorgeschriebene Schlachtverordnung* ist die Versorgung des Fisches für Angelnde geregelt. Der fachgerechte Umgang mit dem lebenden Fisch soll sein Leiden reduzieren und einen waidgerechten Umgang sicherstellen.

Der Ablauf ist fest geregelt
Für die praktische Prüfung wird ein Fischmodell verwendet. In der Regel besteht dieses aus einem Weichplastikmaterial und ist in etwa lebensgroß. Der künstliche Fisch ist evtl. an seiner Unterlippe mit einem Haken und etwas Vorfachmaterial versehen. Das Hakenlösen ist immer erst als letzter Schritt vorzunehmen.
Als Utensilien werden in der Prüfung drei Werkzeuge bereitgestellt:
ein Messer, ein Fischbetäuber und ein Hakenlöser oder eine geeignete Lösezange. Der Fisch wird damit in den drei folgenden Schritten versorgt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Aale, Plattfische und Schalentiere (z.B. Krebse), da sich diese nicht so einfach betäuben lassen. Für sie gelten andere Regeln beim Angeln.

01
BETÄUBEN
Der Fisch (Modell) wird fest mit eine Hand hinter dem Kopf gehalten. Dabei sollte man den Fisch möglichst auf einer Unterlage bzw. der Tischplatte fixieren.
Dann wird ein gezielter Schlag mit dem Fischbetäuber (Schlagstock) demonstriert. Der Schlag sollte auf den Sitz des Nachhirns führen. Die schnelle Betäubung des Fisches (nur andeuten zur Simulation) sitzt, wenn man den Fisch hinter den Augen, ca. am Ende des Schädels trifft.
Der danach ausbleibende Augendrehreflex des Fisches zeigt in der Realität an, ob die Betäubung wirkt!
02
HERZSTICH und/oder KEHLSCHNITT
Mit dem Messer wird simuliert wie und wo der Herzstich ausgeführt wird.
Überprüfe erst den Augenreflex. Bleibt dieser aus, so ist die Betäubung des Fisches wirkungsvoll gewesen.
Der Stich mit dem Messer geht unterhalb der Kiemen, etwa zwischen den Brustflossen des Fisch-Modells, gerade zum Sitz des Herzens (nur andeuten zur Simulation).
Etwas weiter davor, am Ende der Kiemendeckel, dicht hinter den Kiemenbögen, kann ein Kehlschnitt angesetzt werden, damit der Fisch sicher und schnell ausblutet.
Das Herz des Fisches sitzt unterhalb der Kiemenbögen am Anfang der Bauchhöhe und ist dort mit der Hauptschlagader zu den Kiemen verbunden. Wird diese Ader durchtrennt, blutet der Fisch sehr schnell aus.
Zu deinem eigenen Schutz, halte die Klinge immer von deiner ruhenden Hand fern, so kannst du dich nicht damit schneiden.


03
HAKENLÖSEN
Der Haken aus der Lippe des Fisches (falls vorhanden) kann jetzt zum Schluss, mit der Lösezange oder dem Hakenlöser vom Fisch befreit werden (nur andeuten zur Simulation).
Die Versorgung bzw. das Betäuben und Töten des Fisches haben auf jeden Fall immer Vorrang!
Geschafft.
*Die Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) regelt in Deutschland die Schlachtung von Fischen, insbesondere die Betäubung und Tötung. Sie schreibt vor, dass Fische vor dem Schlachten betäubt werden müssen, um vermeidbaren Schmerzen, Stress und Leiden zu entgehen. Die Betäubung muss schonend sein und die Fischart berücksichtigen.

TIERSCHUTZGESETZ
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.