top of page
ANGEL-LEXIKON
Angelmesser
Ein Messer ist beim Angeln notwendig und vorgeschrieben. Für das waidgerechte Töten gefangener Fische nach gesetzlicher Schlachtverordnung ist das Führen eines offenen scharfen Messers am Angelplatz erlaubt.
Wer einen Angelschein besitzt, und durch Prüfung einen Kenntnisnachweis erbracht hat, darf bei vollständiger Angelerlaubnis ein Angelmesser am Angelplatz verwenden (führen durch Ausnahmeregelung). Ein Angelmesser muss den Regelungen nach dem Waffengesetz entsprechen. Verbotene Messerformen, wie zum Beispiel Butterflymesser, sind unzulässig. Empfohlen ist ein Messer mit einer Klinge von maximal 12 cm Länge.
bottom of page
