top of page

ANGEL-LEXIKON

Betäubungspflicht

Das Töten eines Fisches ist in Deutschland durch die Schlachtverordnung gesetzlich geregelt. Dazu gehört, das der Fisch vor dem Töten betäubt wird mittels eines kräftigen Schlages auf das Nachhirn.
Im gewerblichen Umfeld sind auch Methoden mit einem Elektroschock gängige Praxis, aber dies nur bei regelmäßiger und häufiger Anwendung effektiv und effizient.
Durch den Betäubungsschlag sol das Leid des Fisches gesenkt werden, bevor man ihn mit einem Herzstich oder Kiemenschnitt tötet.
Bei Aalen, Plattfischen und Krebsen ist der Betäubungsschlag aus anatomischen Gründen dieser Arten nicht möglich bzw. zu unsicher, so dass ein direkter Schnitt durch die Wirbelsäule durchgeführt wird (Aal und Plattfisch). Krebse werden einzeln, kopfüber und zügig in stark siedendes Wasser (100°C) gebracht.

bottom of page