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ANGEL-LEXIKON

Fischereiabgabe

Eine Fischereiabgabe ist eine allgemeine Gebühr, die jährlich von einigen Verwaltungen bzw. der Fischereibehörde einiger Länder erhoben wird.
Fischereiabgaben sollen die Aufgaben und Maßnahmen mitfinanzieren die zur Betreuung, den Erhalt und Schutz von Gewässern notwendig und unerlässlich sind. Unter diese Aufgaben fallen zum Beispiel Besatzmaßnahmen, Baumaßnahmen, Aufstiegshilfen sowie Fischwege, statistische Erhebungen, Schutzmaßnahmen von bedrohten Arten, Renaturierungen, Eindämmung invasiver Arten, Aus- und Weiterbildung und vieles mehr.

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