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ANGEL-LEXIKON
Fischereiaufseher/in
Die Fischereiaufsicht ist im Auftrag der Fischereibehörde unterwegs und in ihrem Namen befugt Personen an und auf Gewässern zu kontrollieren. Dazu werden meistens die Fischereipapiere und das Angelgerät begutachtet sowie gegebenenfalls auf Vollständigkeit und Tauglichkeit geprüft.
In bestimmten Fällen und Ausnahmesituationen, z. B. um ein Vergehen aufzuklären bzw. zu beweisen, kann die Fischereiaufsicht Angelgeräte und Papiere beschlagnahmen.
Ihre Aufgabe ist es an den Gewässern die Einhaltung und Durchführung bestehender Vorgaben sowie der geltenden Gesetze zu kontrollieren zum Schutz von Flora und Fauna.
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