ANGEL-LEXIKON
Fischnacheile
Unter der Fischnacheile versteht man das Angeln und Befischen von überschwemmten Flächen die mit dem Hauptgewässer ausreichend verbunden sind.
Da es in manchen Regionen und besonders an Fließgewässern zu Überschwemungen und Hochwasserereignissen kommen kann, verändern sich auch die Gewässerflächen und Uferverläufe für diese Zeiträume mituner erheblich. Der Fischereiausübungsberechtigte darf, sofern es im regionalen Fischereigesetz steht, auch dann im überschwemmten Gebiet weiter angeln. Die Fischnacheile ist solange gestattet, sofern eine ausreichende Verbindung zum Hauptgewässer vorhanden ist, in der sich die Fische möglicherweise, frei hin und her bewegen könnten.
Ein Hochwasser stellt die Vergrößerung eines Gewässers dar und hat keinen Einfluss auf das Fischereiausübungsrecht, sofern es nicht anders geregelt ist oder ein generelles Angelverbot besteht, z. B. in Naturschutzgebieten und in Fischschutzzonen.
