ANGEL-LEXIKON
Gemeingebrauch
Unter dem Gemeingebrauch versteht man die Nutzung des öffentlichen Raumes ohne besondere Einschränkungen, ohne Kosten oder der vorausgehenden Erlaubnis durch eine Behörde oder Servicestelle.
Man spricht dabei auch vom Jedermannsrecht, die Sache für den eigenen Bedarf in Anspruch zu nehmen zu dürfen.
Beispiele für den Gemeingebrauch ist die Nutzung von Straßen, Wegen, Parks, Gewässern und Grünanlagen, sofern es keine anderen Vorgaben, Gesetze oder Regeln gibt. So kann man in offenen Gewässern frei schwimmen gehen, Boot, Kanu oder SUP fahren, am Ufer spazieren, es als Liegewiese nutzen oder vielleicht dort picknicken oder grillen.
Das Angeln ist dagegen kein Gemeingebrauch, da für den Fischfang ein Angelschein erforderlich ist (Kenntnisnachweis und Prüfung) und in der Regel Fischereiabgaben und Angellizenzen notwendig sind.
