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ANGEL-LEXIKON
Mindestmaß
Das Mindestmaß soll die Entnahmegröße der Fische regeln und damit gewährleisten, das Fische vor der Verwertung durch Angelnde mindestens einmal in ihrem Leben als geschlechtsreife Fische ablaichen konnten für die nachhaltige und natürliche Erhaltung des Bestandes im Gewässer.
Das angestrebte Ziel in der Bewirtschaftung eines Gewässers sollte die natürliche Paarung der Fische für den Fortbestand des vorhandenen Beständes sein. Für dieses einfache und schlüssige Ziel sollen die jungen Fische verschont bleiben und heranwachsen.
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