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ANGEL-LEXIKON

Pacht

Unter einer Pacht versteht man die Vereinbarung zweier Vertragsparteien über die Nutzung einer Sache um Erträge zu erzielen (Gewinne oder wirtschaftliche Erträge).
Bei der Nutzung von Gewässern, zum Beispiel durch einen Angelverein, wird ein Pachtvertrag geschlossen, der die Bewirtschaftung und das Fischereimanagement erlaubt und vom Besitzer auf den Angelverein überträgt. Der Angelverein macht somit auch Gewinne über die Nutzung des Gewässers, da er Fische dort aufwachsen lässt und diese im Laufe der Zeit entnimmt. Zudem zahlen die Mitglieder (Angelnden) Lizenzgebühren und/oder Beiträge an den Verein.
Pachtverträge über Gewässer sind immer über längere Zeiträume ausgestellt, da eine Bewirtschaftung sowie die Hege und Pflege des Gewässers keine positiven Effekte hätte. Eine Investition in ein Gewässer rechnet sich nur über lange Zeitraume, oftmals 10-12 Jahre mit der Option auf Verlängerung.
Für die Nutzung wir ein fester Pachtzins fällig, der in der Regel jährlich an den Besitzer ausgezahlt wird.

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