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ANGEL-LEXIKON

Tierschutzschlachtverordnung

Das Töten von Tieren ist in Deutschland durch die Tierschutzschlachtverordnung geregelt und im Vorgang gesetzlich festgelegt.
Für das waidgerechte erlegen von Fischen beim Angeln muss die angelnde Person einen entsprechenden Kenntnisnachweis besitzen und dafür vorher eine Prüfung abgelegt haben. Erst danach wird in der Regel der Angleschein, oder amtlich Fischereischein genannt, ausgestellt. Dei Angelprüfung beurkundet den Kenntnisnachweis und berechtigt erst dann. Fische regelkonform zu töten damit das Tier nicht unnötig lange leidet oder gequält wird.

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