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ANGEL-LEXIKON

Uferbetretungsrecht

Durch das Uferbetretungsrecht soll sichergestellt werden, dass Angelnde an den Ufern eines Gewässers ihrem Hobby nachgehen dürfen. Voraussetzung ist natürlich die vollständige Erlaubnis duch en Besitz eines Angelscheins (Fischereischein), der eventuell geleisteten Fischereiabgabe und die Angellizenz.
Sofern es sich nicht um private oder gewerbliche Grundstüke handelt, oder besondere Einrichtungen oder Anlagen des Staates (z. B. Schifffahrt oder Militär), ist es den Angelnden erlaubt, sich am Ufer eines Gewässers aufzuhalten um vernünftig der Angelei und dem Fischfang nachzugehen.
Die örtlichen, regionale oder länderspezifischen Regelungen sind dazu immer zu beachten und im Vorwege zu klären, da es keine einheitliche Gesetzgebung in Deutschland zum Uferbetretungsrecht gibt.

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