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Fischereiaufsicht
Die Fischereiaufsicht ist im Auftrag der Fischereibehörde unterwegs und in ihrem Namen befugt Personen an und auf Gewässern zu kontrollieren. Dazu werden meistens die Fischereipapiere und das Angelgerät begutachtet sowie gegebenenfalls auf Vollständigkeit und Tauglichkeit geprüft.

Merkmale und Besonderheiten
Fischereiaufsichtspersonal trägt im Dienst immer einen offiziellen Ausweis und Dienstmarke der Behörde mit sich. In bestimmten Fällen und Ausnahmesituationen, z. B. um ein Vergehen aufzuklären bzw. zu beweisen, kann die Fischereiaufsicht Angelgeräte und Papiere beschlagnahmen.
Mindestmaße / Entnahmefenster
Kennt sich aus
Status
Kennt alle
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