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Fischereiaufsicht

Die Fischereiaufsicht ist im Auftrag der Fischereibehörde unterwegs und in ihrem Namen befugt Personen an und auf Gewässern zu kontrollieren. Dazu werden meistens die Fischereipapiere und das Angelgerät begutachtet sowie gegebenenfalls auf Vollständigkeit und Tauglichkeit geprüft.

Fischereiaufsicht

Merkmale und Besonderheiten

Fischereiaufsichtspersonal trägt im Dienst immer einen offiziellen Ausweis und Dienstmarke der Behörde mit sich. In bestimmten Fällen und Ausnahmesituationen, z. B. um ein Vergehen aufzuklären bzw. zu beweisen, kann die Fischereiaufsicht Angelgeräte und Papiere beschlagnahmen.

Mindestmaße / Entnahmefenster

Kennt sich aus

Status

Kennt alle

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