top of page

Messer

Ein Taschenmesser für das Töten der gefangenen und entnahmefähigen Fische. Die örtlichen Waffenbestimmungen immer beachten !

Klinge zum waidgerechten Töten bei Entnahme des Fisches aus dem Gewässer.

ANWENDUNG

Mit einem Herzstich bzw. dem Kehlschnitt oder das Durchtrennen der Wirbelsäule (Ausnahmeregelung bei Aalen oder Plattfischen) wird der entnahmefähige Fisch nach dem Betäuben umgehend erlegt.

ANGELMETHODEN

Das führen eines Messers ist beim Angeln notwendig und vorgeschrieben. Allerdings sollten Bestimmungen und die regionalen Waffengesetze unbedingt beachtet werden. Eine Klingenlänge von maximal 12 cm ist in der Regel erlaubt und für die Angelei am Gewässer ausreichend. Nur in der Küche und im privaten Umfeld kann anderes Werkzeug, z. B. ein Filetiermesser mit Längen über 12 cm, eingesetzt werden. Der Transport von Messern sollte ebenfalls den Bestimmungen gerecht geschehen. So sollte das Messer beim Hin- und Rückweg vom Gewässer bzw. Angeln immer gut verstaut werden, dass es nie mit weniger als drei Handgriffen zu erreichen ist!

bottom of page